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"Legal High" - legaler Rausch?

November 2011

Die Kräutermischung wirkte wie ein Joint, doch die gängigen Drogentests schlugen nicht an. „Spice“ schien sich den üblichen pharmakologischen Analyseverfahren zu entziehen. Laut Verkaufstext seien nur Kräuter enthalten. Doch im Dezember 2008 wurde die Kräutermixtur entzaubert. Neue synthetische Cannabinoide wurde darin entdeckt. Per Eilverordnung wurden sie schließlich dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Spice verschwand von der Bildfläche. In den Drogenküchen dieser Welt werden jedoch weiter munter neue Substanzen zusammengerührt. Was sind „Legal Highs“ eigentlich? Sind die wirklich legal? Und wie steht es um die Risiken?

Mann in kurzer Hose springt vor blauen Himmel in die Höhe

Bild: epicurean / istockphoto.com

40 Euro für 1 Gramm Badewannenreiniger. Donnerwetter. Das Mittel mit dem Namen „Euphorix“ scheint wohl nur was für echte Putzprofis zu sein. Wer sonst würde so viel Geld für ein Reinigungsmittel ausgeben. Aber warum steht da noch der Hinweis, dass das wertvolle Zeug nicht für den menschlichen Konsum geeignet sei? Versteht sich doch von selbst, oder?

Natürlich wird niemand auf die Idee kommen, seine Badewanne mit derart überteuerten Pülverchen zum Glänzen zu bringen. „Warnhinweise“, die vom Konsum abraten, dienen letztlich nur dazu, den eigentlichen Zweck der angepriesenen „Reiniger“, „Badesalze“ und „Räuchermischungen“ zu verschleiern, zumal schon die Namen der Internet-Shops, die sich zum Beispiel „HighLife“ oder „Smoke Palace“ nennen, unzweideutig auf deren eigentliches Warenangebot hinweisen. Doch was ist wirklich drin in den bunten Tüten?

Was sind „Legal Highs“?

Diese Frage stellen sich nicht nur Laien. Auch im Expertenkreise wird hierüber diskutiert. So geschehen auf der Jahrestagung der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dykmans, unter dem Titel „Der Stoff aus dem Chemielabor. Speed, Spice & Co.“ Mehr als 300 Fachleute drängten sich in Berlin im überdachten Innenhof des Allianzforums, das direkt an das Brandenburger Tor angrenzt, um sich über „Legal Highs“ zu informieren und auszutauschen.

Für Aufklärung über die Inhaltsstoffe sorgte zunächst Volker Auwärter, Toxikologe am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg. Sein Vortrag wie auch alle anderen sind als PDF und Podcast auf der Website der Drogenbeauftragten verfügbar. Den Schwerpunkt seines Vortrages legte Auwärter auf synthetische Cannabinoide. Das sind künstlich hergestellte Substanzen, die in ihrer molekularen Struktur den pflanzlichen Cannabinoiden wie dem THC ähneln und - wie im Falle von Spice - den Räuchermischungen beigemengt werden.

Bei der Analyse von Spice stießen Toxikologen 2008 zum ersten Mal auf die neuen synthetischen Vertreter dieser Wirkstoffe. Damals wurde zwei neue Cannabinoide mit den Bezeichnungen JWH-018 und CP-47,497 entdeckt und per Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Doch, wie Auwärter eindrucksvoll aufzeigte, gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Varianten, die noch nicht unter dem Betäubungsmittelgesetz stehen. Kreativen Chemikern gelingt es offenbar immer wieder, die ursprünglich verbotene Substanz durch kleine Eingriffe in der chemischen Struktur zu verändern. Dadurch entsteht ein neues Cannabinoid, von dem sich die Hersteller eine ähnliche Wirkung versprechen, das aber nun nicht mehr den Stempel „illegale Droge“ trägt. Bei den „Legal Highs“ wäre also auch der Begriff „Designerdroge“ zutreffend, da es sich um neue Drogen handelt, die einzig dafür entwickelt wurden, das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen.

Eine weitere Stoffgruppe synthetischer Drogen bilden Stimulanzien, deren Wirkspektrum von anregend über Ecstasy-ähnlich bis hin zu halluzinogen reichen soll. Oft sind es so genannte Amphetaminderivate, also Abkömmlinge des Amphetamins, die in ihrer Struktur leicht verändert wurden. In den Internet-Shops werden diese Substanzen meist als „Badesalze“ oder „Reiniger“ getarnt. Und wer es lieber pur mag, für den haben die Anbieter auch so genannte „Research Chemicals“ in ihren virtuellen Verkaufsregalen. Damit sind die synthetischen Reinsubstanzen gemeint, die natürlich „nur zu Forschungszwecken“ angeboten werden.

Lange Liste synthetischer Substanzen

Die bekannte Liste neuer synthetischer Substanzen wird vermutlich noch durch eine Vielzahl weiterer chemischer Verbindungen ergänzt werden. In seinem Vortrag erläuterte Auwärter, dass sich durch chemische Manipulationen theoretisch eine sehr große Zahl neuer synthetischer Cannabinoide herstellen lassen.

Eine ähnliche Situation gelte auch für Stimulanzien. Hier findet sich ebenfalls eine Vielzahl an Substanzen, die noch nicht in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen worden sind und daher frech als „Badesalze“ oder „Reiniger“ verkauft werden. Würden die Mittel ohne Umschweife für den Konsum verkauft, würden sich die Händler zumindest nach dem Arzneimittelgesetz strafbar machen. Daher immer der Zusatz „nicht zum Verzehr geeignet“.

Neues Rechtsgutachten

Das Hase-und-Igel-Spiel zwischen Drogendesignern und dem Gesetzgeber könnte aber bald ein Ende haben. Prof. Dieter Rössner und Prof. Wolfgang Voit stellten ein Gutachten zum rechtlichen Umgang mit neuen synthetischen Substanzen auf der Tagung vor. Denn bislang können konkrete Einzelsubstanzen nur nach einem aufwändigen Prüfverfahren verboten werden. Dieser Vorgang braucht eine Weile. In der Zwischenzeit können Händler weiter Profit aus dem Verkauf von „Legal Highs“ schlagen. Als Lösung schlagen die Juristen vor, zukünftig nicht mehr Einzelsubstanzen, sondern so genannten Stoffgruppen dem BtMG zu unterstellen. Damit würden dann auch Derivate, also chemische Veränderungen einer Ausgangssubstanz automatisch vom BtMG abgedeckt.

Um den Missbrauch zu Konsumzwecken von der legalen Forschung mit diesen Mitteln trennen zu können, soll das Operieren mit den Substanzen nur dann strafbar sein, wenn die Derivate bewusst wie Betäubungsmittel, also zu Rauschzwecken, in den Verkehr gebracht werden.

Prof. Rössner betonte in seinem Vortrag, dass es ihm mit dem Gutachten nicht um die Strafverfolgung von Konsumentinnen und Konsumenten gehe. Vielmehr ziele die vorgeschlagene Stoffgruppenunterstellung vorrangig auf die Kriminalisierung des organisierten Vertriebs synthetischer Drogen, beispielsweise in den erwähnten Internet-Shops. Markus Riehl, Jurist und Leiter des Referats für Betäubungsmittelrecht im Gesundheitsministerium, wies zudem darauf hin, dass Erkenntnisse dafür vorlägen, dass sich die klassischen Strukturen des weltweiten Drogenhandels zunehmend auf die neuen synthetischen Drogen konzentrieren würden und in den Vertrieb und die Vermarktung von „Legal Highs“ einsteigen. Daher sei es notwendig hier rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben.

Legal heißt nicht ungefährlich

Da werden also Substanzen verboten, noch bevor sie überhaupt auf dem Markt kommen, könnte der eine oder die andere kritisch anmerken. Prof. Rössner begründet diesen Umstand in seinem Vortrag damit, dass nicht abzuschätzende Gefahren mit den neuen synthetischen Substanzen verbunden sind. In der Regel werden keine genauen Angaben über die Inhaltsstoffe gemacht. Infolgedessen ist auch die Konzentration der Stoffe nicht bekannt. Dies könne ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen haben, die in der Folge ein weiteres Problem nach sich zieht: Im Falle eines medizinischen Notfalls wird es möglichweise Probleme bereiten, die Ursache für den Notfall herauszufinden. Entsprechend können auch keine gezielten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ziel der Stoffgruppenunterstellung sei es daher, erklärt Markus Riehl, die Verbreitung von „Legal Highs“ gewissermaßen im Keim zu ersticken.

Im welchen Umfang der Konsum von „Legal Highs“ bereits zu gesundheitlichen Problemen geführt hat, ist nicht bekannt. Allerdings sind Einzelfälle mit teils gravierenden Folgen beschrieben worden, in denen vermutlich neue synthetische Cannabinoide die Ursache waren. Volker Auwärter berichtete von drei Todesfällen. In einem Fall wurde ein 25-jähriger Mann tot in seiner Wohnung aufgefunden. Die Obduktion ergab keine fassbare Todesursache. Bei einer toxikologischen Analyse fand man jedoch eine hohe Konzentration JWH-122 und JWH-210, beides synthetische Cannabinoide. Auwärter vermutet daher, dass der Mann an einem Atemstillstand gestorben sein könnte, der durch einen exzessiven Missbrauch synthetischer Cannabinoide hervorgerufen wurde.

In den beiden anderen Fällen begingen die Männer Selbstmord, einer durch Selbstverletzung mit einem Messer und Glasscherben, der andere durch einen Sprung von einem Parkdeck. Im letztgenannten Fall tat der 17-Jährige dies vor den Augen seiner Freunde, die ihn nicht mehr davon abhalten konnten, über die Brüstung zu springen. Bei beiden Personen hätten sich im Vorfeld jedoch keinerlei Hinweise auf psychische Probleme ergeben. Auwärter erklärt, dass im Blut des 17-Jährigen das „extrem potente Cannabinoid JWH-210“, aber keine Abbauprodukte nachgewiesen werden konnten. Dies deute darauf hin, dass der Jugendliche die Substanz kurz vor seinem Sprung konsumiert haben muss. Vermutlich habe der Jugendliche eine heftige Panikattacke erlitten, die letztlich zum Sprung führte. Auwärter betont jedoch, dass dies Hypothesen sind, die sich aus den Indizien ableiten, aber noch durch weitere Forschung belegt werden müssten.

Diese und andere Einzelfälle, in denen Betroffene psychotische Symptome zeigten oder einen Krampfanfall erlitten, zeigen jedoch das erhebliche Gefährdungspotential der neuen synthetischen Stoffe auf. Zwar ähneln die synthetischen Cannabinoide dem pflanzlichen THC, es ist aber möglich, dass die neuen chemischen Derivate deutlich potenter sind und die Konsumierenden infolgedessen in höherem Maße mit den bekannten psychischen und körperlichen Risiken rechnen müssen.

Fazit

Viele der vormals als „Legal Highs“ vermarkteten Substanzen wie Mephedron, BZP und auch einige synthetische Cannabinoide wurden inzwischen dem Betäubungsmittelgesetz untergestellt. In den Drogenküchen dieser Welt werden aber immer wieder neue Substanzen zusammengebraut, um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Das zeigt auch ein Bericht der UNO, der darauf hinweist, dass synthetische Drogen weltweit auf dem Vormarsch sind. Ob die angepriesenen Substanzen tatsächlich legal sind, das dürfte für den Einzelnen nur schwer abzuschätzen sein.

Für Konsumierende gilt aber in jedem Falle: Ob legal oder illegal, die neuen synthetischen Drogen bergen unkalkulierbare Risiken. Einzelfälle deuten darauf hin, dass die neuen synthetischen Varianten deutlich potenter sind als manche bekannte Droge und möglicherweise sogar lebensbedrohliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies gilt umso mehr, als weder Art noch Menge der Inhaltsstoffe auf den Packungen angegeben werden.

Quellen:


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