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Kokain am Steuer - das wird teuer

April 2007

Leichterer Nachweis von Kokain

Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) plant das Bundesverkehrsministerium eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Danach sei der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit auch dann erfüllt, wenn Kokain im Blut nachgewiesen werde. Bislang musste dazu erst die Substanz Benzoylecgonin nachgewiesen werden, bei der es sich um ein Abbauprodukt der eigentlichen Wirksubstanz handelt. Künftig werde auch Kokain in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen im Straßenverkehrsgesetz aufgenommen. Zwar sind Fahrten unter der Wirkung von Kokain nach geltender Rechtslage schon heute untersagt, doch aufgrund von Unsicherheiten beim Nachweis der Droge war Kokain bislang nicht aufgelistet. Durch die Verwendung so genannter Fluoridröhrchen könne Kokain inzwischen leicht nachgewiesen werden.

Erhöhtes Unfallrisiko durch Drogen

Als Grund für die Maßnahme wird das erhöhte Unfallrisiko genannt. Junge Autofahrerinnen und -fahrer sind wesentlich stärker gefährdet, in einen Unfall verwickelt zu werden. Jeder fünfte Unfalltote ist zwischen 18 und 24 Jahre alt. Gemessen an dem Bevölkerungsanteil der Altersgruppe, der nur bei 8 Prozent liegt, ist das eine hohe Quote. Zunehmend würden auch Alkohol und Drogen dabei eine Rolle spielen. Beispielsweise sind bei Kontrollen im Land Brandenburg im Jahr 2006 rund 50 Prozent mehr „Drogenverdachtsfahrten“ festgestellt worden als noch im Vorjahr. Dies wird aber auch auf verstärkte Kontrollen sowie auf die gewachsene Sensibilität der Polizei und verfeinerte Nachweismethoden zurückgeführt.

Bis zu 2000 Euro Bußgeld

Geahndet wird der Drogenmissbrauch nach Angaben des ACE in der Regel wie das Überschreiten der 0,5-Promillegrenze bei Alkohol, mit 250 Euro Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten im Flensburger Zentralregister. Neben Kokain sollen namentlich auch Methamphetamin und Methylendioxyamphetamin (MDA) neu in die Liste der verbotenen Substanzen aufgenommen werden. Bei vorsätzlichen und extremen Verkehrsverstößen wie Rasen und Drängeln unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sollen die Bußgelder sogar verdoppelt werden. Die Bußgelder für Rasen und Drängeln würden dann von derzeit maximal 1000 Euro auf 2000 Euro steigen.

Entzug des Führerscheins

Wer mit Kokain am Steuer erwischt wird, dem kann auch gänzlich die Fahreignung abgesprochen und der Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 6. März 2007 beschlossen. Ein 38-Jähriger hatte Beschwerde eingelegt, nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil er unter dem Einfluss von Kokain stand. Das Gericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Bereits der einmalige Konsum von „harten Drogen“ schließe die Kraftfahrereignung aus. Um einen neuen Führerschein zu erlangen, müsse der Mann zunächst eine einjährige Abstinenzphase absolvieren und ein medizinisch-psychologisches Gutachten - im Volksmund „Idiotentest“ genannt - anfertigen lassen.

 


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