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April 2024
Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis legal. Jedenfalls für Erwachsene. Das neue Cannabisgesetz, kurz CanG, regelt den kontrollierten Umgang mit der Droge. Was sich ändert.
Bild: Nicklp / photocase.de
Legal ja, aber nicht jeder Gebrauch. Der Umgang mit Cannabis wird zwar entkriminalisiert, es gibt aber eine Reihe von Regeln, die es zu beachten gilt. Klar ist dennoch: In der Drogenpolitik wird eine Trendwende eingeläutet. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, Cannabis zu legalisieren.
Als wichtigen Grund für die Legalisierung nennt die Bundesregierung die Tatsache, dass Cannabis trotz des Verbots vielerorts konsumiert wird. Rund ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland hat schon mal gekifft. Etwa 4,5 Millionen über 18-Jährige haben in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert.
Wer kiffen wollte, musste sich Cannabis bislang auf dem Schwarzmarkt besorgen. Das nützt vor allem der organisierten Kriminalität, die sich zudem wenig um den Gesundheitsschutz schert. Um den Profit zu erhöhen, mischen Dealer mitunter giftige Substanzen unter das Gras. So gab es in der Vergangenheit Meldungen von Blei in Cannabis oder Fälle von „Fake Hanf“, der mit synthetischen Cannabinoiden besprüht wurde. Auch ist die Konzentration des Cannabiswirkstoffs THC meist nicht bekannt. Wer illegalen Cannabis konsumiert, setzt sich somit ungewissen Risiken aus. Wo also gibt es demnächst sauberes Gras?
Auf dem Balkon, im Blumenkasten oder sonst wo in der eigenen Wohnung könnte demnächst der persönliche Nachschub wachsen. Eine eigene Plantage im Schrebergarten dürfte den Rahmen allerdings sprengen. Denn das Gesetz begrenzt den privaten Anbau von Cannabis auf drei Pflanzen pro Erwachsenen. Wenn mehr Pflanzen sprießen, müssen diese unverzüglich vernichtet werden.
Auch muss gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche oder sonstige Dritte keinen Zugriff auf die Droge haben. Selbst angebautes Gras darf weder verkauft noch verschenkt werden. Erlaubt ist nur der persönliche Verbrauch. Die für den Anbau nötigen Samen dürfen innerhalb der Europäischen Union erworben werden. Starthilfe dürfen auch die noch zu gründenden Cannabis Social Clubs geben. Die Clubs dürfen bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge an Nicht-Mitglieder abgeben.
Wer sein Gras nicht selbst anbauen will oder kann, hat die Möglichkeit, Mitglied in einem Cannabis Social Club zu werden. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen, so die offizielle Bezeichnung, gegründet werden, um gemeinschaftlich und nicht-gewerblich Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Das werden keine Coffee Shops sein, wie es sie in den Niederlanden gibt. Um Drogentourismus aus anderen Ländern vorzubeugen ist die Mitgliederzahl auf 500 Personen begrenzt. Mitmachen dürfen nur Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen.
Auch für die Übergabe der Droge gibt es Vorgaben. Mitglieder dürfen Cannabis nur persönlich innerhalb der Vereinsräume entgegennehmen. Versand ist nicht erlaubt. Der Konsum innerhalb des Vereins ist ebenfalls verboten. Ausdrücklich erwünscht ist hingegen die aktive Mitarbeit im Verein. Wer sich um die Pflanzen kümmert, muss Mitglied sein.
An jedes Mitglied dürfen pro Tag maximal 25 Gramm Cannabis und höchstens 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Einschränkungen gibt es für sehr junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Sie dürfen monatlich maximal 30 Gramm Cannabis bekommen. Der THC-Gehalt darf für diese Altersgruppe höchstens zehn Prozent betragen. Die Weitergabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist gänzlich verboten und kann zum Entzug der Lizenz des Vereins führen.
Das neue Cannabisgesetz, kurz CanG, zielt nicht nur auf die Entkriminalisierung der Droge, der Schutz von Jugendlichen ist ebenfalls ein zentrales Element der Legalisierung. So sollen die Fehler im Umgang mit Tabak nicht wiederholt werden. Recherchen haben beispielsweise zeigen können, dass die Tabakindustrie mit Werbung und Sponsoring gezielt junge Menschen versucht hat anzusprechen. Daher ist jegliche Werbung für Cannabis oder Sponsoring im Rahmen von Anbauvereinigungen untersagt.
Jugendliche dürfen auch weiterhin kein Cannabis konsumieren. Denn Cannabis ist für junge Menschen schädlicher als für Erwachsene. Cannabis kann Einfluss nehmen auf die Gehirnentwicklung und damit nachhaltig nicht nur die geistigen Leistungen beeinträchtigen. Auch das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen, Psychose und für die Entwicklung einer Abhängigkeit ist höher, je jünger die konsumierende Person ist. Die Bundesregierung plant daher, Prävention und Aufklärung über die Risiken des Cannabiskonsums zu verstärken.
Werden Jugendliche beim Kiffen erwischt, machen sie sich zwar nicht strafbar, ihr Cannabis sind sie aber los. Zudem werden die Eltern und unter bestimmten Umständen auch die zuständige Jugendbehörde informiert. Die Teilnahme an Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen kann zur Pflicht gemacht werden.
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen Erwachsene sich an bestimmte Regeln halten, wenn sie konsumieren. Kiffen ist in der Öffentlichkeit zwar prinzipiell erlaubt, jedoch dürfen keine Jugendlichen in der unmittelbaren Nähe anwesend sein. In Sichtweite von Einrichtungen, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten, ist der Konsum ebenfalls nicht erlaubt. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Der Konsum innerhalb von Kitas und Schulen sowie an Sportstätten und auf Spielplätzen ist ohnehin tabu.
Gleichzeitig wurde der Strafrahmen für den Verkauf oder die Überlassung von Cannabis an Jugendliche angehoben. Die Freiheitsstrafe bei Abgabe von Cannabis an Jugendliche wird von einem auf mindestens zwei Jahre angehoben.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss fahrtüchtig sein. Daran hat sich nichts geändert. Fahren unter dem Einfluss von Cannabis ist also weiterhin verboten. Aktuell gilt: Ab einem Wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut wird von einer eingeschränkten Fahrtüchtigkeit ausgegangen. Allerdings können regelmäßig Konsumierende diesen Wert noch Tage nach dem letzten Konsum überschreiten, obwohl sie sich gar nicht mehr berauscht fühlen. Eine Expertengruppe hat daher vorgeschlagen, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut anzuheben.
Bis das Straßenverkehrsgesetz geändert wird, gelten die aktuellen strengen Vorgaben. Denen zufolge wird bei Überschreiten des Grenzwerts meist der Führerschein eingezogen. Um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss ein positives Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vorgelegt werden. Eine MPU soll in Zukunft nur noch dann angeordnet werden, wenn Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Näheres muss noch ausgearbeitet werden.
Cannabis wird entkriminalisiert. Das neue Cannabisgesetz (CanG) regelt den legalen Umgang mit der psychoaktiven Pflanze. Anbau für den Eigenbedarf ist jetzt möglich. Das kann in der eigenen Wohnung oder in einer Anbauvereinigung erfolgen.
Doch der Konsum ist nicht immer und überall erlaubt. Vor allem muss sichergestellt sein, dass keine Minderjährigen in der Nähe sind. Denn für Jugendliche bleibt Cannabis verboten. Sie sollen durch das Cannabisgesetz besonders geschützt werden, da der Konsum sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen und nachhaltig schaden kann. Die Bundesregierung will mit Einführung des Gesetzes verstärkt Prävention und Aufklärung über die Folgen von Cannabiskonsum fördern.
Die Regeln für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr werden ebenfalls überarbeitet. Aktuell gelten noch die alten Vorschriften. Auch in Zukunft wird aber weiterhin gelten: Fahren und Kiffen sollte stets deutlich voneinander getrennt stattfinden.
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