Topthema
Juni 2004
Die Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit lassen sich schwer vorhersehen, da die Substanzen sehr unterschiedliche Wirkungen zeigen. Viele Konsumenten sind sich nicht bewusst, dass der Konsum von Drogen lang anhaltende Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben kann.
Während es bei Alkohol gesetzliche Grenzwerte gibt, bei denen von einer relativen oder absoluten Fahruntauglichkeit ausgegangen werden kann, hat die Rechtssprechung bei illegalen Drogen keine Grenzwerte festgelegt. Das liegt darin begründet, dass:
Der Nachweis von Drogenkonsum bei Verkehrskontrollen und Unfällen ist in den letzten Jahren durch die gezielte Schulung der Polizeibeamten und den Einsatz von Schnelltestverfahren (DrugWipe, Mahsan-Test, Toxi-quick) wesentlich verstärkt und erleichtert worden. So kann nicht mehr nur Haschisch im Urin oder Blut recht unkompliziert nachgewiesen werden. Auch andere Substanzen wie Amphetamine oder Kokain sind über den Speichel, Schweiß oder Urin leicht aufspürbar.
Der Einfluss von Drogen auf die Fahrtauglichkeit wirft noch zahlreiche Fragen auf. So ist bislang unklar, in welchem Zusammenhang bestimmte im Körper nachweisbare Wirkstoffmengen mit der Fahrtauglichkeit stehen. Daher hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass jeder noch so geringe Nachweis illegaler Drogen ausreicht für eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt, es droht ein Bußgeld. Ob es durch den Konsum zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit gekommen ist, ist unerheblich.
Die Fahrerlaubnisverordnung geht davon aus, dass die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bei Drogenkonsumenten grundsätzlich ausgeschlossen ist. Das hat zur Folge, dass die Führerscheinstellen allen gemeldeten Verdachtsfällen nachgehen. Bei Verdacht werden die Betroffenen zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert, in der sie ihre Drogenfreiheit nachweisen müssen. Das kann auf Grund der langen Nachweiszeiten illegaler Substanzen schwierig und sehr teuer werden. Wer als Drogenkonsument im Straßenverkehr auffällt, dem wird zudem in der Regel sofort der Führerschein entzogen. Strafen wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz drohen zusätzlich.
Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V.
Statistisches Bundesamt
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