Zigarettenautomaten nur noch mit Chipsicherung

10.04.2003

Ab dem ersten April sind in Deutschland Neuregelungen des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. In erster Linie will der Gesetzgeber den Zugang zu gewaltdarstellenden Medien erschweren.

Darüber hinaus werden der Erwerb von und die Werbung für Zigaretten beschränkt:

- Tabakwaren dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Bis zum 1. Januar 2007 müssen auch alle Zigarettenautomaten so umgerüstet werden, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Zigaretten mehr entnehmen können. Man wird die Automaten dann nur noch mit Chipkarten bedienen können.

- Ab sofort darf in Kinos vor 18.00 Uhr keine Tabak- und Alkoholwerbung mehr gezeigt werden.


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