Tschechische Regierung liberalisiert Drogenbesitz für den Eigenbedarf

01.01.2010

Der Besitz von geringen Mengen Drogen und psychoaktiven Pflanzen wird in Tschechien ab dem 1. Januar 2010 strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Für die meisten Drogen gelten dann eindeutige Obergrenzen.

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Bild: wilma... / photocase.com

Im Nachbarland Tschechien dürfen die Bürgerinnen und Bürger ab Anfang 2010 Rauschmittel ganz offiziell in geringen Mengen besitzen, ohne die Strafverfolgung fürchten zu müssen. Im einzelnen sind das bis zu zwei Gramm Amphetamine, 1,5 Gramm Heroin, ein Gramm Kokain, vier Tabletten Ecstasy, 15 Gramm Marihuana, vier Gramm Haschisch oder fünf Einheiten LSD.

Zudem ist es erlaubt, bis zu fünf Pflanzen mit psychoaktivem Wirkstoff für den Eigenbedarf zu kultivieren. Dies betrifft Hanf, Coca und meskalinhaltige Kakteen. Darüber hinaus wird es möglich sein, bis zu 40 Pilze mit halluzinogenem Wirkstoff zu lagern. Die Justizministerin Tschechiens, Daniela Kovarova, habe sich hierzu mit Expertinnen und Experten beraten, die den Grenzwerten zugestimmt haben.

Bislang wurde die Frage, was eine geringe Menge ist, lediglich durch polizeiinterne Direktiven geregelt. Es war jedoch völlig unklar, wie viel eine geringe Menge ist. Mit der neuen Regelung dürfte damit Klarheit für Konsumentinnen und Konsumenten herrschen.

Quelle:
ceske-noviny.cz


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