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07.03.2005
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben sich auf eine Vereinbarung zum Nichtraucherschutz in Gaststätten geeinigt. Die Vereinbarung hat zum Ziel, dass nach drei Jahren 90 Prozent der Speisebetriebe mindestens 50 Prozent des Platzangebotes für Nichtraucher bereitstellen.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk: „Nichtraucherschutz in der Gastronomie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb streben wir eine Lösung an, die nicht über die Köpfe der Gastwirte hinweg geregelt wird, sondern mit ihnen gemeinsam auf den Weg gebracht wird. Es ist wichtig, dass das Gastgewerbe in die Verantwortung genommen wird. Wir orientieren uns dabei an europäischen Nachbarländern: Österreich und die Niederlande haben ähnliche Vereinbarungen geschlossen."
Die Zielvereinbarung sieht eine stufenweise Regelung vor, bei der bis zum 1. März 2008 mindestens 90 Prozent aller Gaststätten 50 Prozent ihres Platzangebotes für Nichtraucherinnen und Nichtraucher bereithalten. Von der Vereinbarung ausgenommen sind Bars und Kneipen unter 75 Quadratmetern sowie Betriebe, die nur Snacks wie Frikadellen oder belegte Brötchen anbieten.
Den Wortlaut der Vereinbarung ist im Internet zu finden unter: http://www.bmgs.bund.de/downloads/Vereinbarung_DEHOGA.pdf
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