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12.06.2024
Bekifft Auto zu fahren ist weiterhin verboten. Aber der neue Grenzwert ist nicht mehr so streng. Der Bundestag hat am 3. Juni Änderungen für Verkehrsteilnehmende beschlossen.
Bild: Aridula / photocase.de
Ein Nanogramm THC entspricht einem Milliardstel Gramm. Kann man sich kaum vorstellen, war aber bislang die Grenze für Menschen, die Cannabis konsumieren und Auto oder Motorrad fahren. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnimmt und sich oder andere gefährdet.
Der bisherige Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird von verschiedenen Expertinnen und Experten jedoch als zu niedrig gewertet. Der niedrige Grenzwert führe besonders bei gelegentlich Konsumierenden lange nach dem Konsum häufig zu „falsch positiven“ Ergebnissen, wie ADAC-Präsident Gerhard Hillebrand erklärt. Cannabis sei zwar nachweisbar, „eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit jedoch nicht mehr gegeben“.
Eine Expertengruppe hatte im Auftrag des Verkehrsministeriums im März 2024 Empfehlungen zur Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Demnach solle der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum angehoben werden. Dem entspreche etwa eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Dadurch sollen falsch positive Ergebnisse vermieden werden, wenn moderat Konsumierende durchaus zwischen dem Fahren und dem Kiffen trennen können.
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zugestimmt. Wer erstmalig den neuen Grenzwert überschreitet, muss demnach 500 Euro Strafe zahlen und erhält ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß werden 1.000 Euro und bei weiteren Verstößen 1.500 Euro fällig, bei jeweils drei Monaten Fahrverbot. Bei unter 21-Jährigen gilt hingegen wie bei Alkohol weiterhin ein absolutes Cannabisverbot im Straßenverkehr.
Gleichzeitig wird ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumierende im Straßenverkehr eingeführt. Das bedeutet: Cannabiskonsumierende, bei denen mehr als 3,5 Nanogramm THC und Alkohol im Blut nachgewiesen werden, erhalten eine Strafe von mindestens 1.000 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
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