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10.08.2012
In bunten Tütchen verpackt und als „Badesalz“, „Kräutermischung“ oder „Raumlufterfrischer“ getarnt werden so genannte „Legal Highs“ im Internet vermarktet. Für eine Reihe dieser Produkte dürfte nun Schluss sein, denn die Bundesregierung hat neue Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.
Bild: afma_pl / istockphoto.com
Seit dem 26. Juli 2012 zählen insgesamt 28 synthetische Varianten von Amphetaminen, Cathinonen, Piperazinen, Kokain und Cannabinoiden zu den verbotenen Substanzen. Außerdem werden flüssige Tilidin-Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.
Fallberichte haben zeigen können, dass der Konsum von „Legal Highs“ teilweise schwere gesundheitliche Folgen nach sich zieht. Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen. Problematisch ist, dass weder die Zusammensetzung der Wirkstoffe noch deren Menge bekannt ist. Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: „Der Konsum dieser neuen synthetischen Substanzen ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden.“
Einem Bericht der Europäischen Drogenbeobachtungsbehörde (EBDD) zufolge, breiten sich neue synthetische Substanzen jedoch mit rasender Geschwindigkeit aus, und es kommen immer neue Drogen auf den Markt. Allein 2011 wurden 49 neue Drogen in Europa registriert.
Diese Problematik ist auch der Bundesregierung bewusst. Nach Angaben der Drogenbeauftragten werde daher bereits geprüft, „ob ganze Stoffgruppen dem BtMG unterstellen werden können, um den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer Varianten einer Substanz und ihrer betäubungsmittelrechtlichen Regelung zu unterbinden.“
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