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18.07.2008
Obwohl jeglicher Gebrauch von Drogen in Italien verboten ist, hat der oberste Gerichtshof einen Mann freigesprochen, der wegen illegalem Cannabisbesitz verhaftet wurde.
Erst 2006 wurde in Italien eines der härtesten Gesetze gegen Drogen verabschiedet. Der Besitz aller Arten von Drogen, von Marihuana bis Heroin, kann mit Gefängnisstrafen von sechs bis zwanzig Jahren geahndet werden, wenn die gefundene Menge über den so genannten persönlichen Bedarf hinausgeht. Doch der römische Kassationshof, der höchste Gerichtshof in Italien, hat kürzlich einen Mann freigesprochen, der mit 100 Gramm Haschisch erwischt wurde.
Damit schloss sich das Gericht den Argumenten der Anwälte des 44-jährigen Mannes an, die darlegten, dass ihr Mandant Anhänger der „Rasta“-Religion sei und der Konsum von Cannabis zur Ausübung seines Glaubens dazu gehöre. Das italienische Gericht begrenzte die Menge Cannabis, die ein „Rastafari“ bei sich tragen darf, allerdings auf 100 Gramm.
Die aus Jamaika stammende afro-amerikanische „Rasta“-Bewegung geht zurück auf den äthiopischen Kaiser Haile Selassie, der ursprünglich Ras Tafari Makonnen hies und von den Rastafaris als „Jah“ verehrt wird. Jah habe „Ganja“ (Marihuana) als „Kraut des Heils“ bezeichnet.
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