Home > News > Aktuelle Meldungen > Kater nach zu viel Alkohol wirkt länger als gedacht
21.09.2018
Wer am Tag nach einer durchzechten Nacht Auto fährt, könnte einen fatalen Fehler begehen. Denn die Nachwehen eines Katers wirken sich auch dann noch auf die geistigen Fähigkeiten aus, wenn der Alkohol längst abgebaut ist.
Bild: Miss X / photocase.de
Ein Alkoholrausch verträgt sich bekanntlich nicht mit der Fahrtüchtigkeit. Die Koordinationsfähigkeit leidet und die Reaktionsschnelligkeit lässt ebenfalls zu wünschen übrig. Doch auch am Tag danach, wenn man scheinbar wieder nüchtern ist, kann die kognitive Leistungsfähigkeit noch nachhaltig eingeschränkt sein. Das legen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Übersichtsarbeit nahe, die ein Forschungsteam unter der Leitung von Craig Gunn veröffentlicht hat.
Bislang kamen einzelne Studien zu teils widersprüchlichen Ergebnissen. Um sich einen Überblick zu verschaffen, recherchierten Gunn und sein Team über 800 bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten zu dem Thema. 19 Studien analysierten sie im Detail, elf wurden in einer Meta-Analyse verarbeitet.
Demnach waren nicht alle kognitiven Leistungen im gleichem Maße beeinträchtigt. Bezogen auf das Arbeitsgedächtnis fanden sich beispielsweise keine eindeutigen Ergebnisse. Verkaterte Menschen zeigten jedoch nachweislich schlechtere Leistungen, wenn es um Aufmerksamkeit, Gedächtnisleistungen oder psychomotorische Fähigkeiten wie Koordination und Schnelligkeit ging. Beispielsweise hatten Personen, die am Morgen nach einer durchzechten Nacht ein Auto steuern sollten, in Tests Schwierigkeiten, den Wagen zu kontrollieren.
Die Gefahr für Unfälle wäre daher am Tag danach noch deutlich erhöht. Auch auf die Sicherheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz könnten die nachgewiesenen kognitiven Einschränkungen Auswirkungen haben.
In ihrer Analyse schlossen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur solche experimentellen Studien ein, die eine Vergleichsgruppe mit Personen ohne Kater eingesetzt hatten. Um auszuschließen, dass die kognitiven Einschränkungen durch verbliebenen Restalkohol verursacht wurden, musste die gemessene Blutalkoholkonzentration weniger als 0,2 Promille betragen.
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