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21.07.2005
Bis zum 31. Juli 2005 soll die EU-Richtlinie zum Verbot von Tabakwerbung in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die deutsche Bundesregierung hatte bereits im September 2003 Klage dagegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt.
Der EU-Entwurf sieht das generelle Verbot von Tabakwerbung in Zeitschriften, Zeitungen, im Radio und Internet vor. Außerdem gelte das Verbot für so genannte grenzüberschreitende Großveranstaltungen, die durch mehrere Mitgliedsstaaten gehen oder sich dort auswirken. Das betrifft zum Beispiel große Konzerte und Sportveranstaltungen wie die Formel Eins. Die Richtlinie soll zu einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen Regelungen des Tabakwerbeverbots in den EU-Staaten führen. Großbritannien und Schweden beispielsweise haben bereits sehr weit reichende Tabakwerbeverbote, weshalb eine deutsche Zeitschrift mit Tabakwerbung dort nicht verkauft werden darf. Durch eine Harmonisierung (also Vereinheitlichung) der Werbevorschriften soll der internationale Vertrieb von Printmedien gefördert werden.
Die Bundesregierung sieht in dem Verbot einen Eingriff in die nationale Gesetzgebungszuständigkeit und damit eine Kompetenz-Überschreitung der EU. Daher legte sie beim EuGH Klage ein. Das Urteil wird jedoch nicht vor Ende 2005 erwartet. Dennoch wollte sie, um ihren Verpflichtungen nachzukommen, die EU-Richtlinie fristgemäß umsetzen. Dies hat nun der Bundesrat verhindert, indem sie den Entwurf der Bundesregierung abgelehnt hat. Der Bundesrat sei dafür, mit der Umsetzung des Entwurfs bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu warten.
Siehe auch News: Einfluss von Tabakwerbung
www.bundesregierung.de
www.aerzteblatt.de
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