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23.08.2007
Wovon so manche Kiffer hierzulande träumen wird für eine an Multipler Sklerose erkrankten Patientin bald Wirklichkeit werden: Mit Genehmigung der Bundesopiumstelle darf sie demnächst Cannabis legal in der Apotheke kaufen. Dies ist der erste Fall in Deutschland, in der einer Patientin die Einnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken genehmigt wird.
Was in den Niederlanden seit 2003 möglich ist (Meldung vom 4.9.2003) wurde nun auch in Deutschland erstmals einer Patientin erlaubt. Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge, hat die Bundesopiumstelle dem Antrag einer 51-jährigen Frau zugestimmt, Cannabiskraut legal aus der Apotheke beziehen zu dürfen. Sie leidet seit 14 Jahren an der chronischen Nervenkrankheit Multiple Sklerose, die mit Lähmungen und starken Schmerzen verbunden ist.
Da Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, durften Ärztinnen und Ärzte bislang nur den synthetisch hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben. Pflanzenteile wie Marihuana oder Haschisch galten weiterhin als „nicht verkehrsfähig“. „Ich habe alle schulmedizinischen Medikamente ausprobiert, aber die Nebenwirkungen waren inakzeptabel", sagte die 51-Jährige gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Auch der Cannabis-Wirkstoff Dronabinol habe ihr keine spürbare Erleichterung gebracht. Erst als sie einen Tee aus Cannabisblüten ausprobiert habe, seien die starken Beschwerden zurückgegangen. Rauschzustände erlebe sie nach eigenen Aussagen keine.
Der Leiter der Bundesopiumstelle, Johannes Lütz, bestätigte den Bericht gegenüber dem ZDF. Bei der Frau seien alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft gewesen, weshalb dem Antrag stattgegeben wurde. Noch bis 2005 hatte die Bundesopiumstelle sämtliche Anträge von Erkrankten, Cannabis als Medizin einzusetzen, pauschal abgewiesen. Ausnahmegenehmigungen würden nur für wissenschaftliche oder „im öffentlichen Interesse liegende" Zwecke erteilt, lautete die Begründung. Das änderte sich 2005 mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das darauf hinwies, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patientinnen und Patienten im öffentlichen Interesse läge und Anträge individuell zu prüfen sind.
Ab Ende August darf die 51-jährige Patientin nun einen „standardisierten Cannabis-Extrakt" in der Apotheke kaufen - unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen: Sowohl die Apotheke als auch die Patientin müssen den Wirkstoff im Panzerschrank verwahren.
Quellen:
www.sueddeutsche.de
www.heute.de
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