Cannabis auf Rezept für Schwerstkranke

20.08.2010

Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes geeinigt. Demnach können cannabishaltige Fertigarzneimittel zukünftig unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.

Um es vorweg zu nehmen: Cannabis bleibt zu Rauschzwecken auch weiterhin illegal. Allerdings dürfen Fertigarzneimittel, die Cannabis enthalten künftig verschrieben werden. Damit greift die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel auf. Begründet wird die Änderung durch den gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Damit soll insbesondere die Versorgung von schwerkranken Menschen mit betäubungshaltigen Schmerzmitteln verbessert werden. So dürfen zukünftig auch Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in stationären Hospizen ärztlich verschriebene und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für andere Patientinnen und Patienten weiterverwendet werden. Gleichzeitig wird die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Notfallvorräte von Betäubungsmitteln in stationären Hospizen und in der SAPV vorzuhalten.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: „Ich begrüße diese Änderungen, für die ich mich schon seit längerem eingesetzt habe. Sie sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Schmerztherapie für bestimmte Patientinnen und Patienten. Cannabishaltige Fertigarzneimittel haben einen nachgewiesenen Nutzen für eine bestimmte Gruppe von Schmerzpatienten. Zum Beispiel erhalten Patienten mit Multipler Sklerose eine weitere Therapieoption gegen spastische Schmerzen.“

Bislang war nur der synthetisch hergestellte Cannabiswirkstoff THC, der unter dem Namen „Dronabinol“ vermarktet wird, als Arzneimittel zugelassen. Durch die Gesetzesänderung können nun auch cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland hergestellt und verschrieben werden.

Quelle:
Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit (17.08.2010)


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