Bald kein Zugang zu Coffeeshops für Ausländer?

30.07.2010

Der Gerichtshof der Europäischen Union könnte schon bald dafür sorgen, dass Ausländern keinen Zugang mehr zu niederländischen Coffeeshops gewährt wird. In einem Gutachten weist Generalanwalt Yves Bot darauf hin, dass es sich bei Cannabis „nicht um irgendeine Ware handelt“, sondern um ein Suchtmittel, das auch in den Niederlanden illegal ist. Zwar werde der Verkauf geduldet, es sei aber rechtens, Ausländern den Erwerb von Cannabis zu untersagen.

In den Niederlanden ist es wie in allen Ländern der Europäischen Union verboten, Cannabis zu verkaufen. Der Vertrieb in Coffeeshops wird von den niederländischen Behörden jedoch geduldet. Nach den Richtlinien der niederländischen Staatsanwaltschaft dürfen Coffeeshops nicht mehr als fünf Gramm pro Person und Tag verkaufen, und der Lagerbestand darf 500 Gramm nicht überschreiten. Außerdem darf der Verkauf von Cannabis keine Belästigungen verursachen.

Doch da liegt das Problem. Offenbar nutzen viele Touristinnen und Touristen - beispielsweise aus Deutschland - die liberale Drogenpolitik der Niederlande, um Cannabis in Coffeeshops zu kaufen. Dies habe zu einem massiven und wachsenden Drogentourismus geführt. Die Gemeinde Maastricht beschloss daraufhin, den Zugang zu Coffeeshops nur noch in den Niederlanden ansässigen Personen vorzubehalten. Daran hat sich Marc Josemans, Besitzer des Coffeeshops „Easy Going“, jedoch nicht gehalten. Sein Geschäft wurde daraufhin zwangsweise vorübergehend geschlossen.

Gegen die Schließung ist Herr Josemans gerichtlich vorgegangen. Zur Klärung hat die Niederlande dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob der in der Europäischen Union garantierte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit auf den Verkauf eines Suchtstoffs anwendbar ist.

Der mit dem Fall betraute Generalanwalt Yves Bot weist in seinem Rechtsgutachten darauf hin, dass der Verkauf von Cannabis in den Niederlanden zwar toleriert wird, aber dennoch rechtswidrig ist und somit nicht unter die vom Unionsrecht garantierte Verkehrsfreiheit falle. Denn der Vertrieb sei in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verboten, und da die Kundinnen und Kunden von Coffeeshops nicht dazu verpflichtet sind, den Cannabis vor Ort zu konsumieren, könnten sie es in andere Länder mitnehmen. Dies sei dann als unerlaubte Ausfuhr und Einfuhr von Betäubungsmitteln zu werten.

Außerdem bedrohe der Drogentourismus die innere Sicherheit der Europäischen Union, da er in Wirklichkeit einen internationalen Drogenhandel verschleiere und dadurch die organisierte Kriminalität fördere.

Das Urteil des EuGH wird für kommenden Herbst erwartet. Der EuGH ist zwar nicht an das Gutachten gebunden, Zeitungsberichten zufolge schließt er sich der Empfehlung aber in den meisten Fällen an.

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