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26.12.2008
Viele Menschen fangen das neue Jahr mit guten Vorsätzen an. Beliebt am Neujahrstag sind Vorsätze wie „ich höre auf mit dem Rauchen“ oder „nie wieder Alkohol“. Den neuen Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße sollten all jene, die sich trotz der hohen Risiken mit Alkohol oder Drogen ans Steuer setzen, zum Anlass nehmen, nur noch stocknüchtern am Straßenverkehr teilzunehmen. Denn die Geldbußen hierfür werden 2009 drastisch angehoben.
„Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ lautet eine Grundregel nach Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Klingt einleuchtend. Aber da eben doch der eine oder die andere sich nicht daran hält, gibt es den Bußgeldkatalog, der genau regelt, mit welchem Bußgeld Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden.
Anfang 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Darin werden zahlreiche Verkehrsverstöße mit drastisch höheren Bußgeldern belegt. Bei Alkohol und Drogen am Steuer wird es besonders teuer. Der erste Verstoß kostet dann 500 statt 250 Euro. Wer das zweite Mal erwischt wird, darf 1000 Euro statt bisher 500 an die öffentliche Hand überweisen. Beim dritten Mal sind es gar 1500 statt 750 Euro. Und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es obendrauf.
Wenn zum Alkohol oder zu den Drogen am Steuer noch weitere Vergehen wie zu schnelles Fahren oder Drängeln hinzukommen, können bis zu 3000 Euro fällig werden.
Quellen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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