Psychosoziale Beratungen sind für Ratsuchende in der Regel kostenlos. Die Beratungsstellen werden meist von den Kommunen und Ländern - also über Steuern - finanziert.
Die Frage der Kostenübernahme bei Therapien ist komplex. Welche Kosten übernommen, werden, hängt davon ab, welches Therapieverfahren man in Anspruch nehmen will bzw. ob der/die behandelnde Therapeut/in über eine entsprechende Zulassung verfügt. Zurzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Psychoanalyse.
Bei einer Therapie aufgrund einer Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsleistung, für die in der Regel die Rentenversicherungen aufkommen. Ist die Rentenversicherung nicht zuständig, kommt die Krankenkasse bzw. der Sozialhilfeträger in Betracht.
Allerdings unterliegt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen dem sozialpolitischen Wandel und ist somit nicht immer eindeutig. Deshalb sollten genaue Informationen bei der Krankenkasse erfragt werden. Auch Beratungsstellen können dazu Auskunft geben.