Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.drugcom.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist weitestgehend barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 weitestgehend erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Internetseite wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien. Im Zuge dessen wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:

Barrieren:

  • Nicht alle Alternativtexte sind ausreichend oder korrekt gekennzeichnet
  • Die HTML Struktur Elemente für Überschriften und Zitate sind nicht durchgängig korrekt ausgezeichnet
  • Die Seite enthält Schriftgrafiken, die schwer zugänglich sind
  • Kontraste der zentralen Einstiegselemente und von grafischen Bedienelementen sind nicht immer ausreichend
  • Animationen lassen sich nicht immer abschalten
  • Der Fokus ist nicht auf allen Elementen deutlich zu erkennen
  • Die Seite enthält Bedienelemente deren sichtbare Beschriftung nicht programmatisch ermittelbar ist
  • Es erfüllen nicht alle klickbaren Bedienelemente die Mindestgröße
  • Es wird in Einzelfällen nicht die korrekte Syntax angewendet

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Einige der genannten Barrieren sind bereits behoben. Wir arbeiten daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 24.09.2021 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.drugcom.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de