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Die Cannabis-Pflanze gehört zur botanischen Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae) mit psychoaktiven Wirkstoffen. Die stärkste Wirksubstanz ist Tetrahydrocannabinol (THC). Die Pflanze enthält mindestens 60 unterschiedliche Cannabinoide, von denen einige psychoaktiv wirken. Es gibt es eine weibliche und eine männliche Form der Pflanze, selten zwittrige Varianten. Nur die weibliche Form der Gattung "Cannabis sativa" enthält genügend THC, um einen Rausch zu erzeugen.
Cannabis gehört zu den ältesten bekannten Nutz- und Heilpflanzen. In China wurde Hanf bereits im frühen 3. Jahrtausend v. Chr. angebaut und für die Herstellung von Kleidern und Seilen verwendet. Etwa seit 2000 v. Chr. wird es auch als Heilmittel eingesetzt.
Die Hanfpflanze soll über Indien in den Mittleren und Nahen Osten gelangt sein und sich schließlich über Europa bis nach Nord- und Südamerika ausgebreitet haben. Als Rauschmittel hat sich Cannabis zunächst in Indien etabliert, als Bestandteil kultischer Handlungen. In Europa wurde die Rauschwirkung von Cannabis erst im 19. Jahrhundert bekannt. In Deutschland und vielen anderen westlichen Industrienationen hat sich Cannabis seit den 1970er Jahren nach Alkohol zu der am häufigsten konsumierten Rauschdroge entwickelt.
Cannabis wird meist in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (aus dem Harz der Blütenstände), selten als Haschischöl (konzentrierter Auszug des Cannabis-Harzes) konsumiert.
Die häufigste Konsumform ist das Rauchen von Joints (umgangssprachlich „kiffen“). Dabei wird das zerbröselte Haschisch oder Marihuana meist mit Tabak vermengt und zu einer Zigarette gedreht. Darüber hinaus werden Cannabisprodukte über verschiedene Sorten von Pfeifen (Pur- und Wasserpfeifen) geraucht, die mitunter eine deutliche Intensivierung des Rauscherlebnisses zur Folge haben. Gelegentlich werden Cannabisprodukte in Tee aufgelöst getrunken oder in Keksen ("Spacecakes") verbacken und gegessen.
Die pharmakologische Wirkung von Cannabinoiden ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Erst 1988 entdeckte man körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn (CB1) und wenig später in der Peripherie des Körpers (CB2). Ein Großteil der Cannabiswirkungen wird den gefundenen Rezeptoren zugeschrieben. An der Entschlüsselung der komplexen Wirkweise von Cannabis wird noch geforscht.
Anders als beispielsweise bei Alkohol dauert der Abbau von THC deutlich länger als die Wirkung anhält. Denn THC besitzt eine hohe Fettlöslichkeit und lagert sich dementsprechend leicht in fettstoffreichem Gewebe an. In der Forschungsliteratur findet man Halbwertzeiten von bis zu 7 Tagen. Im Urin sind Cannabinoide und seine Metaboliten (Abbauprodukte) durchschnittlich etwa 30 Tage nachweisbar, bei chronischen Konsumentinnen und Konsumenten deutlich länger (siehe auch Nachweisbarkeit von Cannabis).
Berichten zufolge sei der Wirkstoffgehalt von Marihuana in den letzten Jahren um ein Vielfaches gestiegen. Für bestimmte hochgezüchtete Sorten aus dem Indoor-Anbau scheint dies zuzutreffen. Das meiste, in Deutschland gehandelte Marihuana und Haschisch wird jedoch importiert. Analysen beschlagnahmter Proben deuten daraufhin, dass der Wirkstoffgehalt zudem stark schwankt und je nach Anbaugebiet, -methode und Verarbeitung variieren kann.
Der Zeitpunkt des Wirkungseintritts hängt von der Konsumform ab. Geraucht setzt die Wirkung meist unmittelbar ein, da der Wirkstoff sehr schnell über die Atemwege aufgenommen wird und die Blut-Hirn-Schranke überwindet. Nach ungefähr 15 Minuten erreicht die Wirkung ihr Maximum, klingt nach 30 bis 60 Minuten langsam ab und ist nach 2 bis 3 Stunden weitestgehend beendet. Gegessen oder getrunken wird das THC langsamer aufgenommen. Die Wirkung ist allerdings unvorhersehbarer, da sie verzögert und häufig sehr plötzlich einsetzt. Es ist entscheidend, wie viel und was man vorher gegessen hat.
Das Wirkspektrum von Cannabis ist sehr breit und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach der Konsumart (geraucht, gegessen), der aufgenommenen Wirkstoffmenge, der Konsumsituation, aber auch der Grundstimmung und der psychischen Stabilität der Konsumierenden, wirkt Cannabis unterschiedlich.
Zu der als angenehm erlebten Wirkung von Cannabis zählt eine Anhebung der Stimmung. Häufig tritt ein Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens ein. Möglich ist auch ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis. Akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen können intensiviert werden.
Zu den Wirkungen, die als unangenehm erlebt werden, zählen eine niedergedrückte Stimmung, psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst. Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen sind ebenfalls möglich. Panikreaktionen treten häufiger bei relativ unerfahrenen und unvorbereiteten Konsumenten auf, die mit den psychischen Effekten von Drogen nicht vertraut sind. Angst und Panikgefühle können allerdings auch bei routinierten Konsumenten erstmals auftreten.
Cannabis ist nach Alkohol und Tabak die am häufigsten konsumierte Droge in Deutschland, vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die meisten von ihnen konsumieren es gelegentlich oder stellen den Konsum nach kurzer Zeit wieder ein. Ein Teil konsumiert jedoch regelmäßig über mehrere Jahre. Dabei stellt sich die Frage nach den Langzeitfolgen. Im Folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse aus der Forschung hierzu zusammengefasst.
Gehirn
Die Frage nach möglichen Hirnschäden durch Cannabiskonsum beschäftigt die Forschung seit den 1970er Jahren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach dem derzeitigen Forschungsstand vermutlich keine substantiellen Hirnschäden anzunehmen sind. Jedoch leidet die Hirnleistungsfähigkeit mit zunehmender Dauer und Intensität des Konsums. Dies macht sich bei Dauerkonsumentinnen und -konsumenten in Form schlechterer Lern- und Gedächtnisleistungen bemerkbar. Wer aber mit dem Kiffen aufhört, wird mit rasch sich verbessernden Hirnleistungen belohnt. Ob dabei noch kleine Beeinträchtigungen bleiben, die auf dauerhafte Hirnschädigungen zurückgehen, ist derzeit wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt.
Hingegen gibt es überzeugende Belege dafür, dass der frühe Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge hat. Mehr dazu gibt es im Topthema „Wie schädlich ist Cannabiskonsum für das Gehirn junger Menschen?“.
Atemwege
Prinzipiell belasten alle inhalierten Fremdstoffe die Atemwege. Auf die Frage, ob das Rauchen von Cannabis vermehrt zu Atemwegserkrankungen führt, gibt es noch keine eindeutigen Belege. In einigen Studien konnte bei starken Cannabis-Raucherinnen und -Rauchern ein gehäuftes Auftreten von Bronchitis sowie Entzündungen der Nasen- und Rachenschleimhaut festgestellt werden. Allerdings ist unklar, ob diese Folgen auf den inhalierten Tabakrauch zurückzuführen sind. Die Ergebnisse einer Längsschnittstudie weisen darauf hin, dass auch bei langjährigem Cannabisrauchen kaum mit Einschränkungen der Lungenkapazität zu rechnen ist. Tabakrauchen hingegen führt bereits nach kurzer Zeit zu einer verminderten Lungenkapazität.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Cannabisrauch etwa die gleiche Menge Teer, also Schadstoffe, enthält wie Tabakrauch. Ein zweifelsfreier Nachweis, dass das Rauchen von Cannabis tatsächlich zu Krebserkrankungen führt, steht allerdings noch aus. Wenn Cannabis jedoch mit Tabak vermischt wird, haben Cannabiskonsumierende die gleichen Risiken wie beim Tabakrauchen. Als sicher gilt, dass Wasserpfeifen dieses Risiko nicht mindern, da sie nicht - wie häufig angenommen - den Rauch reinigen, sondern lediglich abkühlen.
Schwangerschaft
Untersuchungen zu den Auswirkungen mütterlichen Cannabiskonsums auf den Entwicklungsstand, also Größe und Gewicht der Neugeborenen, kamen bisher zu widersprüchlichen Befunden. Aufgrund der bedeutsamen Funktion körpereigener Cannabinoide (Endocannabinoide) für die Gehirnentwicklung gilt die Schwangerschaft jedoch als sensible Phase. Studien hierzu liefern allerdings kein klares Bild. Dies kann auch mit methodischen Problemen zusammenhängen, da Auswirkungen erst Jahre nach der Geburt festgestellt werden können und in der Zwischenzeit eine Vielzahl an anderen Einflüssen die kognitive Entwicklung beeinflussen kann. Aus Vorsichtsgründen ist Schwangeren dennoch anzuraten, auf Cannabis ebenso wie auf Alkohol, Nikotin und andere Drogen zu verzichten.
Hormon- und Immunsystem
Die Forschung hat bislang keine eindeutigen Belege für den Einfluss von Cannabis auf das Hormon- und Immunsystem erbracht. Zwar fand man in einigen Studien Hinweise darauf, dass die Sexualfunktion bei Männern erniedrigt und der Menstruationszyklus bei Frauen gestört wird. Ebenso deuten Studienergebnisse darauf hin, dass bei Männern die Spermienkonzentration und -beweglichkeit mit Zunahme des Konsums abnimmt. Ob dies tatsächlich zu einer bleibenden Unfruchtbarkeit bei Männern führt, ist bislang jedoch nicht gesichert.
Insgesamt weisen die Ergebnisse darauf hin, dass diese Effekte reversibel zu sein scheinen, das heißt sich nach einiger Zeit der Konsumabstinenz wieder normalisieren. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es durch einen veränderten Hormonspiegel zu einer verzögerten Entwicklung in der Pubertät kommen kann.
Herz-Kreislaufsystem
Mögliche Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem werden erst seit kurzem erforscht. Bisherige Studienergebnisse legen ein erhöhtes Herzinfarktrisiko im Verlauf der ersten Stunde nach dem Konsum von Cannabis nahe, weil Cannabis die Herzfrequenz erhöhen kann. Bei vorbelasteten Personen kann dies zu einer lebensbedrohlichen Überbeanspruchung des Herzens führen. Zur Beurteilung der tatsächlichen Risiken sind jedoch weitere Studien notwendig.
Abhängigkeit
Bei einem dauerhaften Konsum kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Die Betroffenen haben das Gefühl, nicht mehr ohne Cannabis „zurecht“ zu kommen. Anders als früher angenommen, können sich nach einer Phase dauerhaften Konsums auch Entzugserscheinungen zeigen, wenn der Konsum (zeitweilig) eingestellt oder reduziert wird. Daraus kann geschlossen werden, dass sich auch eine körperliche Komponente der Abhängigkeit entwickeln kann. Diese ist zwar nicht so stark ausgeprägt wie beispielsweise bei einer Alkohol- oder Heroinabhängigkeit, sie kann dennoch sehr unangenehm sein und dazu führen, dass der Konsum wieder aufgenommen wird.
Die Gefahr, abhängig zu werden, ist jedoch nicht für alle Cannabiskonsumierenden gleich. Je nachdem, in welchem Maße psycho-soziale Risikofaktoren vorliegen, kann eine Person mehr oder weniger gefährdet sein, eine Abhängigkeit zu entwickeln. So geht man davon aus, dass psychische Probleme wie beispielsweise Depressionen oder Angstsymptome das Risiko erhöhen, Cannabis im Sinne einer „Selbstmedikation“ zu missbrauchen. Somit liegt das „wahre“ Problem in vielen Fällen nicht in der Abhängigkeit, sondern in der psychischen Grundproblematik begründet. Dann wird das Kiffen zur „Krücke“, um den Alltag zu bewältigen.
Psychose
In viele Studien wurde die Frage erörtert, ob Cannabis dauerhafte Psychosen auslösen kann. Zwar gilt es noch nicht als zweifelsfrei belegt, doch in der Forschung mehren sich die Hinweise, dass es zwar keine eigenständige Cannabis-Psychose gibt, Cannabis aber Auslöser einer bislang verborgenen Schizophrenie sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch vom so genannten Vulnerabilitäts-Stress-Modell gesprochen. Zum einen bringen manche Personen eine genetisch bedingte Anfälligkeit (Vulnerabilität) für eine Schizophrenie mit. Zum anderen können äußere Faktoren, auch Stressoren genannt, bei einer ohnehin schon vorhandenen Anfälligkeit das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen bringen, also eine Psychose auslösen. Cannabis gilt in diesem Sinne als ein möglicher Stress-Faktor für das Gehirn. . Dafür spricht, dass das Psychoserisiko mit der Intensität des Konsums steigt. Besonders hoch scheint das Psychoserisiko bei Personen zu sein, die bevorzugt hochpotente Cannabissorten konsumieren. Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie ein Interview mit einer Expertin kann im Topthema „Verursacht Cannabis Schizophrenie?“ nachgelesen werden.
Motivation
Eine Zeitlang wurde in Fachkreisen darüber diskutiert, ob Cannabis über die akute Wirkung hinaus einen dauerhaften und unumkehrbaren demotivierten Zustand erzeugt. Hierfür wurde der Begriff Amotivations-Syndroms geprägt. Nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, gilt diese Annahme jedoch als widerlegt.
Die akute Wirkung von Cannabis führt unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen. Tests in Simulatoren haben gezeigt, dass besonders in der ersten Stunde des Konsums, die Fahr- und Flugtauglichkeit eingeschränkt ist. Studien legen nahe, dass Cannabiskonsumierende ein etwa doppelt so hohes Risiko haben, in einen Unfall verwickelt zu werden, als nüchterne Fahrerinnen und Fahrer. Vor allem bei Unfällen mit Todesfolge war der THC-Gehalt im Blut der Betroffenen in der Regel höher als bei Unfällen mit nicht tödlichem Ausgang.
Anders als bei Alkohol sind (noch) keine Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt worden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass grundsätzlich jeder noch so geringe Nachweis von Cannabis und anderen illegalen Drogen für eine Ordnungswidrigkeit ausreicht (§ 24a StVG). Das Problem: THC ist noch Tage bis Wochen nach dem letzten Konsum in Blut und Urin nachweisbar.
Ungeachtet dessen gehen die Führerscheinstellen allen gemeldeten Verdachtsfällen nach und ziehen den Führerschein in der Regel sofort ein. Die Betroffenen werden meist zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, besser bekannt als „Idiotentest“) aufgefordert, um Drogenfreiheit nachzuweisen. Wegen der langen Nachweiszeiten von Cannabis kann dies langwierig sein. Die Kosten der Untersuchung, müssen die Betroffenen selbst tragen. Strafen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz drohen zusätzlich.
Allerdings kann die Rechtsprechung je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen, weshalb keine allgemeingültigen Aussagen zu den Folgen für Führerscheinbesitzer und -besitzerinnen gemacht werden können. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2004 ein wichtiges Urteil gefällt, demzufolge nicht mehr jeder Nachweis ausreiche, um die Fahrtüchtigkeit anzuzweifeln.
Seit April 2024 ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legal. Cannabis unterliegt nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Erwachsenen ab 18 Jahren ist es erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich zu führen. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis gelagert werden. Für Jugendliche bleibt Cannabis allerdings verboten. Bei Verstößen werden die Eltern informiert, unter Umständen werden Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen zur Pflicht gemacht.
Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt Erwachsenen auch, bis zu drei Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz anzubauen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Minderjährige oder andere Dritte keinen Zugriff auf den Cannabis haben. Der private Anbau ist nur für den eigenen Verbrauch bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Zudem ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis durch eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigungen möglich. Anbauvereine dürfen monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis an Mitglieder abgeben, aber höchstens 25 Gramm an einem Tag. Weitere Details können den „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums entnommen werden.
Patientinnen und Patienten können sich Cannabisarzneimittel seit März 2017 verschreiben lassen. Das kann Medizinalcannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten sein oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die Verschreibung erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin. Das Cannabisarzneimittel erhalten Patientinnen und Patienten in einer Apotheke. Der Einsatz von Cannabis als Medizin hat sich beispielsweise in der Schmerztherapie und bei bestimmten chronischen Erkrankungen als hilfreich erwiesen. Die Kosten für die Behandlung werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Stand der Information: April 2024