Tilidin ist ein synthetisches Opioid, das in der Medizin als Schmerzmittel eingesetzt wird. Es hat allerdings eine im Vergleich zu Morphin 5-mal schwächere schmerzstillende Wirkung. Im WHO-Stufenplan zur Schmerztherapie wird Tilidin daher als schwach wirkendes Opioid eingestuft und für mittelstarke Schmerzen empfohlen (Stufe II von III).
Wird das Medikament missbräuchlich verwendet, besteht die Gefahr, dass Tilidin körperlich abhängig macht. Als Monopräparat unterliegt Tilidin daher den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). In Deutschland darf Tilidin nur als Kombinationspräparat mit Naloxon (Anteil 8%) angewendet werden, z. B. Valoron® N.
Naloxon ist ein Gegenspieler zu Tilidin, es hebt dessen Wirkung auf. Das Mischungsverhältnis ist dabei so gewählt, dass die schmerzstillende Wirkung von Tilidin bei normalen Dosierungen und oraler Verabreichung (Schlucken) nicht durch Naloxon beeinträchtigt wird. Erst bei höheren Dosierungen oder i. v. Injektion (Spritzen) wird das Naloxon wirksam und neutralisiert die Wirkung von Tilidin. Bei Opiatabhängigen erzeugt das Naloxon zudem Entzugssymptome. Dadurch sollen Missbrauch und Abhängigkeit vorgebeugt werden.
Die schmerzlindernde Wirkung tritt im Zeitraum von 10 bis 15 min ein und hält ungefähr 4 bis 6 Std. an. Das Wirkungsmaximum wird nach etwa 25 bis 50 min erreicht (bei 100 mg Tilidin plus 8 mg Naloxon oral).
Neben der gewünschten schmerzstillenden Wirkung können unerwünschte Wirkungen auftreten. Gelegentlich treten Schwindel, Benommenheit, Übelkeit und Erbrechen auf.
Diese Symptome können verstärkt unter körperlicher Belastung auftreten. Es ist deshalb empfehlenswert, sich nicht körperlich anzustrengen und sich bei Schwindelgefühl hinzulegen.
Bei kombinierter Einnahme von Tilidin und Alkohol oder Beruhigungsmitteln kommt es zu einer gegenseitigen Verstärkung und Verlängerung der dämpfenden Wirkung auf das Zentralnervensystem. Diese Kombinationen können so stark atemdepressiv (flache, langsame Atmung) wirken, dass es zum Tode durch Atemlähmung kommen kann. Tilidin sollte ebenfalls nicht mit anderen Opioiden kombiniert werden, da die resultierende Wirkung aufgrund von Wechselwirkungen nicht abgeschätzt werden kann.
Tilidin wird im BtMG unter Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgelistet. Kombinationspräparate mit Naloxon unterliegen nur dann nicht dem BtMG, wenn sie in festen Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreigabe vorliegen.
Stand der Information: August 2012