Drogenlexikon

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Psilocybin

Herkunft

Es gibt über 100 Pilzarten mit halluzinogenen Wirkstoffen. Die meisten halluzinogenen Pilze enthalten die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin. Sie werden auch Magic Mushrooms oder Magische Pilze genannt. Der häufigste Vertreter psilocybinhaltiger Pilze hierzulande ist der Spitzkegelige Kahlkopf (Psilocybe semilanceata).

Geschichte

Psilocybinhaltige Pilze wurden vermutlich schon vor Tausenden von Jahren zu religiösen oder kultischen Zwecken konsumiert. Bereits die Azteken Mexikos verwendeten die psilocybinhaltigen Pilze Nanacatl oder Teonanacatl sowohl zu rituellen als auch zu profanen Zwecken als Rauschdroge. Heute ist der aztekische Pilzkult weitestgehend erloschen, und wird von den Indianern nur noch zu seltenen Gelegenheiten praktiziert. Im Gegensatz zum Peyote-Kult, der in aller Öffentlichkeit gepflegt wurde, blieben die Eigenschaften des Zauberpilzes und die Rituale lange Zeit geheim. Erst 1955 durften Gordon Wasson und seine Frau Valentina, die sich als Kinderärztin für die medizinische Wirkung interessierte, an einer Zeremonie des Teonanacatl-Kults teilnehmen. Das Ehepaar nahm einige Exemplare des Pilzes mit, der den Namen Psilocybe mexicana erhielt.

1957 gelang es Albert Hofmann - der schon das LSD entdeckt hatte - als erstem Psilocybin und Psilocin als die wirksamen Substanzen des Pilzes zu isolieren. Die chemischen Strukturen der Hauptwirkstoffe sind eng mit der von LSD verwandt, weshalb sie auch ähnliche psychoaktive Wirkungen entfalten. In den 1960er Jahren wurde synthetisch hergestelltes Psilocybin unter dem Namen Indocybin® von dem Pharmaunternehmen Sandoz zu experimentellen und psychotherapeutischen Zwecken vermarktet.

Pharmakologie und Wirkung

Im Körper wird Psilocybin zu Psilocin umgewandelt, das Ähnlichkeit mit dem körpereigenen Botenstoff Serotonin aufweist und daher überwiegend an Serotoninrezeptoren bindet. Die halluzinogene Wirkung geht somit von Psilocin aus. Die Wirksamkeit von Psilocybin wurde seit der Entdeckung in verschiedenen wissenschaftlichen Studien untersucht.

Psilocybin verhält sich in Dosen von 12 bis 20 mg Reinsubstanz wie ein typisches Halluzinogen. Das bedeutet: Tiefgreifende psychische Veränderungen können hervorgerufen werden. Die Wirkung hängt nicht nur von der Dosis, sondern auch den Erwartungen des Konsumierenden, seiner individuellen Gestimmtheit sowie dem Gesamtkontext des Konsums ab („Drug, Set & Setting“). Die Effekte halten in der Regel nicht so lange an wie bei LSD. Nach ca. 3 Stunden beginnt die Wirkung abzuklingen und hält bis 6 Stunden an. Die spezifischen psychischen Wirkungen können unter dem Stichwort Halluzinogene nachgelesen werden.

Studien haben zwar zeigen können, dass Psilocybin keine ernsthaften körperlichen Komplikationen bewirkt, die psychischen können aber gravierend sein und haben auch schon zu tödlichen Unfällen aufgrund von leichtsinnigem Verhalten geführt.

Dosierungsprobleme

Der Wirkstoffanteil in den psilocybinhaltigen Pilzen ist ungewiss und kann zudem stark schwanken. Da die Intensität der Wirkung unter anderem davon abhängt, wie hoch die eingenommene Dosis ist, können die Effekte auf dem „Trip“ schwanken zwischen leichten optischen Halluzinationen und völliger „Verpeilung“. Zudem ist nicht auszuschließen, dass manche Personen empfindlicher auf Psilocybin reagieren als andere.

Flashback

Wie hoch die Gefahr von so genannten Flashbacks ist, lässt sich nicht genau abschätzen, da es hierzu keine systematischen Untersuchungen gibt. Es finden sich aber Fallstudien, in denen das Phänomen beschrieben wird. In einer Studie beispielsweise wird der Fall eines 18-jährigen Mannes geschildert, bei dem teils heftige Flashbacks bis zu 8 Monate lang anhielten, ausgelöst durch Psilocybin- und Cannabiskonsum. Die Flashback-Symptome beinhalteten die typischen Effekte von Halluzinogenen, die er als beängstigend empfunden hat. Erst nach einer medikamentösen Behandlung und dem Verzicht auf weiteren Cannabiskonsum, nahmen die Symptome ab.

Rechtliches

Psilocybin ist im Betäubungsmittelgesetz in Anlage I aufgeführt und zählt somit zu den nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähige Stoffen. Besitz, Handel und die Abgabe sind somit verboten und werden mit Haftstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet.


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