Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ist eine Ergänzung zum Betäubungsmittelgesetz. Das Betäubungsmittelgesetz wird als BtMG abgekürzt und regelt alle rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln auftreten. In den Anhängen des BtMG sind Betäubungsmittel wie Cannabis, Heroin oder MDMA (Ecstasy) einzeln namentlich aufgelistet.
Seit einigen Jahren werden vermehrt neue chemische Varianten bekannter psychoaktiver Stoffe auf dem Schwarzmarkt vertrieben. Durch kleine Änderungen an der chemischen Struktur entstehen neue Stoffe, die immer noch berauschend wirken, aber nicht mehr vom BtMG erfasst werden. Aufgrund ihrer vermeintlichen Legalität und ihrer berauschenden Wirkung sind diese neuen psychoaktiven Stoffe auch als „Legal Highs“ bekannt geworden.
Üblicherweise werden neue Substanzen einzeln in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Allerdings nimmt dieser Prozess jedes Mal eine längere Zeit in Anspruch. Die Akteure des Drogenmarktes sind aber schneller und bringen laufend neue psychoaktive Stoffe auf den Markt. Um die Verbreitung dieser Stoffe rechtlich besser bekämpfen zu können, ist am 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz in Kraft getreten. Es wird als NpSG abgekürzt.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verbietet ganze Stoffgruppen. Durch die Regulierung von Stoffgruppen ist es nicht mehr möglich, Verbote durch kleine chemische Veränderungen zu umgehen. Aktuell erfasst das Gesetz folgende Stoffgruppen:
von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen
Das Gesetz kann bei Bedarf um weitere Stoffgruppen ergänzt werden. Substanzen, die sich als besonders gesundheitsgefährdend erweisen und in größerem Umfang missbräuchlich verwendet werden, sollen weiterhin in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden. Dann gelten die strengeren Regeln des BtMG.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt in erste Linie solche Handlungen unter Strafe, die auf die Weitergabe der Stoffe abzielen. Damit soll die Verfügbarkeit der Substanzen eingeschränkt werden. Konkret erfasst sind:
Anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sind von dem Verbot ausgenommen.
Quellen:
Stand der Information: Oktober 2023