Bild: Manuel Jebauer
Der 4 bis zu 16 m hohe tropische Baum Mitragyna speciosa wurde im 19. Jahrhundert erstmals von dem holländischen Botaniker Pieter Willem Korthals beschrieben. Er gab der Gattung den wissenschaftlichen Namen Mitragyna, weil ihn die Blätter der Pflanze an eine Mitra erinnert haben sollen. Eine Mitra ist die Kopfbedeckung von Bischöfen.
Die Pflanze ist in Südostasien auf den Philippinen und Neuguinea beheimatet, wird aber inzwischen auch an anderen Orten kultiviert. In Thailand wird der Baum auch Kratom genannt. Daneben finden sich auch die Bezeichnungen Krathom, Kakuam, Ithang oder Thom (Thailand), Biak-Biak oder Ketum (Malaysia) und Mambog (Philippinen).
Die ovalen etwa 12 cm langen Blätter enthalten die psychoaktiven Alkaloide Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, die nur in der Pflanze vorkommen. In den Herkunftsländern werden die frischen oder getrockneten Blätter gekaut oder als Tee getrunken, gelegentlich auch geraucht.
Niedrig dosiert wirkt Kratom anregend. In Thailand werden die Blätter gekaut und zur Bekämpfung der Müdigkeit beispielsweise bei langen Arbeitszeiten eingesetzt. Höheren Dosen wirken hingegen beruhigend bis narkotisierend. In Malaysia wird Kratom daher auch als Opiumersatz benutzt.
Nach Einnahme einiger weniger getrockneter Blätter setzt die belebende Wirkung innerhalb von 10 Minuten ein und hält bis etwa eineinhalb Stunden an. Berichtet wird, dass Kratom die Aufmerksamkeit, das Arbeitsvermögen und die Geselligkeit erhöht, manchmal auch die sexuelle Begierde. Große Mengen Kratom, dem entsprechen etwa 10-25 g der getrockneten Blätter, führen zu einem traumähnlichen Zustand, der bis zu sechs Stunden anhält.
Die Wirkstoffe von Kratom, Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, binden an den Opiatrezeptoren im Körper. Dauerhafter Konsum von Kratom kann daher eine körperliche Abhängigkeit nach sich ziehen, die bei Abstinenz mit Entzugserscheinungen verbunden ist. Bei Personen mit regelmäßigem Kratomkonsum wurde zudem Gewichtsverlust, Müdigkeit, Verstopfung sowie eine Hyperpigmentierung der Wangen beobachtet.
Die getrockneten Blätter werden unter anderem in Onlineshops als „Legal High“ vermarktet. Kratom untersteht in Deutschland derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Allerdings gibt es generell keine Sicherheit über die in den Produkten enthaltenen Substanzen. Einer Studie zufolge werden Kratomzubereitungen, die im Internet vertrieben werden, teilweise mit anderen synthetischen Wirkstoffen verschnitten. Diese Wirkstoffe können eine stärkere Wirkung erzielen. Dadurch gehen Konsumentinnen und Konsumenten ein unkalkulierbares Risiko ein, insbesondere wenn noch weitere Drogen oder Medikamente eingenommen werden. So ist es schon zu Todesfällen nach dem Konsum von Kratomprodukten gekommen, die vermutlich auf Überdosierungen durch Mischkonsum zurückzuführen sind.
Quellen:
Stand der Information: Juni 2016