Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Begriff Komorbidität als das gleichzeitige Auftreten einer Störung durch den Gebrauch psychoaktiver Substanzen und einer anderen psychiatrischen Störung. Gelegentlich ist auch von einer Doppeldiagnose die Rede.
Im Zusammenhang mit einer Substanzabhängigkeit kann es durch den anhaltenden Substanzmissbrauch zu komorbiden organischen Erkrankungen kommen, wie beispielsweise Leberfunktionsstörungen durch Alkoholmissbrauch. Häufig treten insbesondere psychische Störungen wie Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen gleichzeitig mit einer Abhängigkeitserkrankung oder dem Substanzmissbrauch auf.
Laut Studien liegt bei bis zu 80 Prozent der Patientinnen und Patienten mit einer Drogenabhängigkeit mindestens eine weitere komorbide psychiatrische Begleiterkrankung vor. Auch bei Verhaltenssüchten scheinen komorbide Erkrankungen, insbesondere psychische Störungen, häufig zu sein.
Bestimmte psychiatrische Störungen gehen auffallend häufig einher mit einer komorbiden Suchterkrankung. So weisen annähernd die Hälfte der Patientinnen und Patienten, die an einer Schizophrenie erkrankt sind, im Laufe ihres Lebens zusätzlich noch den Missbrauch oder die Abhängigkeit von einer Substanz auf. Gleichzeitig ist Schizophrenie unter den Suchterkrankten deutlich häufiger verbreitet als in der Normalbevölkerung. Auch die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) geht überdurchschnittlich häufig einher mit einem Substanzmissbrauch.
Liegen sowohl eine Abhängigkeit als auch eine komorbide psychische Störung vor, bleibt oftmals unklar, welche Erkrankung die Ursache und welche die Folge ist - oder ob beide Erkrankungen unabhängig voneinander auftreten. Komorbidität könnte auch dadurch erklärt werden, dass gemeinsame Risikofaktoren existieren, die sowohl das Risiko für die Suchterkrankung als auch für andere psychische Erkrankungen erhöhen. Zudem kommt es mitunter zum Missbrauch von psychoaktiven Substanzen im Sinne der „Selbstmedikation“, beispielsweise zur Stimmungsaufhellung oder Schmerzlinderung, um Belastungen durch existierende Erkrankungen besser zu bewältigen.
Bei der Behandlung von Suchterkrankten gilt es daher, mögliche komorbide Störungen zu berücksichtigen, da sie unbehandelt unter anderem das Risiko eines Rückfalls erhöhen.
Quellen:
Stand der Information: September 2016