GBL ist die Abkürzung für Gamma-Butyrolacton. GBL ist eine klare, farblose Flüssigkeit und wird als Lösungs- und Reinigungsmittel beispielsweise zur Nagellack- und Graffitientfernung verwendet. GBL wird im Körper rasch zu GHB umgewandelt. Die psychoaktive Wirkung von GBL und GHB ist daher identisch. Der Konsum von GBL oder GHB ist jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.
Anders als GHB unterliegt GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Der unerlaubte Handel mit GBL ist aber nach dem Arzneimittelgesetz strafbar, da GBL als „bedenkliches Arzneimittel“ eingestuft wird, wenn die pharmakologische Wirkung im Vordergrund steht. Die chemische Industrie überwacht den Handel und den Vertrieb von GBL im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle.
Quellen:
Stand der Information: Juni 2014