Drogenlexikon

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Codein

Codein ist ein schwach wirkendes Opiat, das als Hustenmitteln und gegen leichte bis mittelstarke Schmerzen Anwendung findet. Es wurde auch im Rahmen der Substitution als „Ersatzdroge“ an Opiatabhängige verabreicht. Seit 1998 unterliegt Codein dem Betäubungsmittelgesetz und wird in Anlage III als verkehrsfähig und verschreibungsfähig eingestuft. Die Abgabe in Apotheken ist nur noch niedrig dosiert bis zu einer bestimmten Menge möglich. In Deutschland stehen für die Substitutionsbehandlung derzeit die Opioide L-Methadon (Polamidon®), Methadon (z. B. Methaddict®) und Buprenorphin (Subutex®) zur Verfügung.


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