Oktober 2009.
Wer als Kind schon einmal probiert hat, die scheinbar harmlosen Substanzen eines Chemiebaukastens wahllos über den Bunsenbrenner zusammen zu mischen, der wird möglicherweise die Erfahrung gemacht haben, dass unkontrollierte chemische Reaktionen ordentlich Qualm und Gebrodel verursachen können - und den Eltern einen gehörigen Schrecken einjagen. Zugegeben, der nun folgende Übergang zum eigentlichen Thema, dem Mischkonsum, ist ein wenig haarsträubend, doch das Experimentieren mit dem Chemiebaukasten und der gleichzeitige Konsum mehrerer psychoaktiver Substanzen haben eines gemeinsam: Der Ausgang des Experiments ist oft ungewiss und manchmal knallt es ganz schön heftig.
Februar 2008.
Wer nicht mindestens das zweite Staatsexamen in Jura vorweisen kann, der dürfte wenig Vergnügen bei der Lektüre von Gesetzestexten haben. Doch wenn es um den Konsum illegaler Drogen geht, macht der eine oder die andere schon mal ungewollt Bekanntschaft mit einem Gesetz, das den Betroffenen schnell den Spaß verdirbt, dem Betäubungsmittelgesetz. Erst kürzlich wurden mit Salvia Divinorum und BZP neue Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Neben den gesundheitlichen Risiken sollten sich Konsumentinnen und Konsumenten auch die rechtlichen Konsequenzen bewusst machen, die im Falle des Falles drohen.
September 2007.
„I want more“ singt Nina Simone im gleichnamigen Track der Techno-Pop-Gruppe Faithless, untermalt von treibenden Bässen, womit die Band - womöglich ungewollt - akustisch zum Ausdruck bringt, was die Wissenschaft nüchtern als „Suchtdruck“ bezeichnet: Das beinahe unbezwingbare Verlangen nach mehr, der Drang nach intensiven Rauscherlebnissen. Während sich die einen mit stimulierenden Substanzen wie Kokain oder Speed wach peitschen, kiffen sich andere ins Nirwana oder jagen Pixel über den Bildschirm bis die Finger glühen. Auf der Suche nach dem Nervenkitzel verspielt auch so manch einer Haus und Hof am Automaten oder im Casino. Allen gemeinsam ist, dass der Konsum oder ihr Verhalten besonders erregte Zustände erzeugt, deren Ursprung die Wissenschaft im Gehirn verortet.
April 2007.
Die Wirkung von illegalen Drogen und Alkohol wird von vielen Autofahrerinnen und Autofahrern immer wieder unterschätzt. Die Unfallgefahr ist stark erhöht, und wer erwischt wird, dem drohen neben einem Bußgeld auch Fahrverbot, Führerscheinentzug sowie eine Strafe wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Bundesverkehrsministerium plant, auch Kokain in die Liste berauschender Substanzen im Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen. Es war bislang nicht darin aufgeführt, da nur ein Abbauprodukt sicher nachgewiesen werden konnte. Ein neues Nachweisverfahren erkennt nun auch Kokain.
Juli 2006.
Bei Frauen, die Drogen nehmen, ist die Schwangerschaft mit besonderen Risiken verbunden. Dies gilt für legale und illegale Drogen. Denn das ungeborene Kind ist an den Blutkreislauf der Mutter angeschlossen. Konsumiert eine schwangere Frau Drogen, können diese auf das ungeborene Kind übergehen. Das Kind kann dadurch schwere, mitunter lebenslange Schäden davon tragen. Bei Alkohol, Cannabis, Tabak, Ecstasy und Amphetaminen sowie bei Kokain/Crack sollte bei einer Schwangerschaft der Konsum sofort eingestellt werden, bei Opiaten wie Heroin wird empfohlen unter medizinischer Begleitung auf ein Substitutionsmedikament umzusteigen.
Januar 2006.
Alle Jahre wieder werden Promis beim Koksen erwischt. Zuletzt war es Kate Moss, das Model. Nicht zuletzt wegen solcher Medienberichte aus der Welt der „Schönen und Reichen“ umgibt Kokain noch immer ein Hauch von Glanz und Glamour. Doch dieses Image der Droge verschleiert die zum Teil gravierenden Risiken des Konsums. So wird Kokainkonsum mit Herzinfarkten und Schlaganfällen in Verbindung gebracht, wobei es auch zu Todesfällen kommt. Einem Bericht der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle zufolge soll bei rund zehn Prozent aller drogenbedingten Todesfälle Kokain eine entscheidende Rolle spielen.
Juni 2004.
Die Wirkung von illegalen Drogen wie Cannabis und die des Alkohols werden von vielen Autofahrern und Autofahrerinnen immer wieder unterschätzt. Besonderes bei der Kombination verschiedener Drogen mit Alkohol ist die Fahrtüchtigkeit für Konsumenten und Konsumentinnen nicht kalkulierbar. Wer etwa mit Haschisch im Blut oder Urin erwischt wird, dem drohen Bußgeld, Fahrverbot, Führerscheinentzug sowie Strafen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.