Topthemen zu Halluzinogene

Konsum ist nicht strafbar - alles andere schon

Februar 2008.

Wer nicht mindestens das zweite Staatsexamen in Jura vorweisen kann, der dürfte wenig Vergnügen bei der Lektüre von Gesetzestexten haben. Doch wenn es um den Konsum illegaler Drogen geht, macht der eine oder die andere schon mal ungewollt Bekanntschaft mit einem Gesetz, das den Betroffenen schnell den Spaß verdirbt, dem Betäubungsmittelgesetz. Erst kürzlich wurden mit Salvia Divinorum und BZP neue Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Neben den gesundheitlichen Risiken sollten sich Konsumentinnen und Konsumenten auch die rechtlichen Konsequenzen bewusst machen, die im Falle des Falles drohen.

Mystische Erfahrungen mit Nebenwirkungen

Oktober 2007.

Man sieht sie durch Wald und Wiesen huschen, mit Körbchen in der Hand und den Blick stets auf den Boden gerichtet. Die Pilzsucher sind wieder unterwegs. Während die meisten Fungiliebhaber nach wohlschmeckenden Speisepilzen Ausschau halten, haben die einen oder anderen es auf eine ganz spezielle Pilzsorte abgesehen: den Spitzkegeligen Kahlkopf mit dem Wirkstoff Psilocybin. Zwar hält sich der kulinarische Genuss dieser Pilze in Grenzen, dafür lockt er mit psychischen Grenzerfahrungen, die mitunter mystische Qualitäten haben können. Das bestätigt sogar die Forschung. Doch birgt der Pilztrip auch Risiken und Nebenwirkungen, die mitunter über Monate anhalten können.

Die Lust auf mehr

September 2007.

„I want more“ singt Nina Simone im gleichnamigen Track der Techno-Pop-Gruppe Faithless, untermalt von treibenden Bässen, womit die Band - womöglich ungewollt - akustisch zum Ausdruck bringt, was die Wissenschaft nüchtern als „Suchtdruck“ bezeichnet: Das beinahe unbezwingbare Verlangen nach mehr, der Drang nach intensiven Rauscherlebnissen. Während sich die einen mit stimulierenden Substanzen wie Kokain oder Speed wach peitschen, kiffen sich andere ins Nirwana oder jagen Pixel über den Bildschirm bis die Finger glühen. Auf der Suche nach dem Nervenkitzel verspielt auch so manch einer Haus und Hof am Automaten oder im Casino. Allen gemeinsam ist, dass der Konsum oder ihr Verhalten besonders erregte Zustände erzeugt, deren Ursprung die Wissenschaft im Gehirn verortet.

Pilze, Pappen, Paranoia

März 2007.

Schon der Begriff „Halluzinogene“ verrät den Charakter dieser psychoaktiven Substanzen. Die Wahrnehmung scheint „verrückt“ zu spielen und die gewohnten Denkstrukturen beginnen zu bröckeln. Eine Vielzahl pflanzlicher und künstlicher Stoffe hat das Potenzial, die Chemie der Psyche durcheinander zu wirbeln. Einer der bekanntesten und wirksamsten Vertreter dieser pharmakologischen Klasse ist das halbsynthetische LSD. Doch Halluzinogene wachsen auch in Omas Vorgarten oder auf der Kuhwiese. Einige dieser psychoaktiven Pflanzen können mitunter intensive Wirkungen haben. Für den Trip ins Wunderland gehen Konsumierende dabei zum Teil hohe psychische und körperliche Risiken ein.

Drogenkonsum und Schwangerschaft

Juli 2006.

Bei Frauen, die Drogen nehmen, ist die Schwangerschaft mit besonderen Risiken verbunden. Dies gilt für legale und illegale Drogen. Denn das ungeborene Kind ist an den Blutkreislauf der Mutter angeschlossen. Konsumiert eine schwangere Frau Drogen, können diese auf das ungeborene Kind übergehen. Das Kind kann dadurch schwere, mitunter lebenslange Schäden davon tragen. Bei Alkohol, Cannabis, Tabak, Ecstasy und Amphetaminen sowie bei Kokain/Crack sollte bei einer Schwangerschaft der Konsum sofort eingestellt werden, bei Opiaten wie Heroin wird empfohlen unter medizinischer Begleitung auf ein Substitutionsmedikament umzusteigen.

„Bio“ ist nicht immer gesund

Oktober 2004.

Sie wachsen im Omas Vorgarten, auf der Kuhwiese oder in der eigenen Zuchtbox. Von Biodrogen ist die Rede. Klingt so als seien sie gesund. Doch der Konsum kann mitunter lebensgefährlich sein.

Illegale Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Juni 2004.

Die Wirkung von illegalen Drogen wie Cannabis und die des Alkohols werden von vielen Autofahrern und Autofahrerinnen immer wieder unterschätzt. Besonderes bei der Kombination verschiedener Drogen mit Alkohol ist die Fahrtüchtigkeit für Konsumenten und Konsumentinnen nicht kalkulierbar. Wer etwa mit Haschisch im Blut oder Urin erwischt wird, dem drohen Bußgeld, Fahrverbot, Führerscheinentzug sowie Strafen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.